Die Speisekarte als Text
Gut lesbar auf dem Smartphone, mit aktuellen Preisen.
Websites · Ausgabe 2026
Bevor sie reservieren, sehen sich die meisten Gäste Speisekarte, Fotos, Öffnungszeiten und Adresse auf dem Smartphone an. Fehlt eine dieser Informationen oder ist sie veraltet, wählen sie das Restaurant nebenan. Hier steht, was eine Restaurant-Website leisten muss, und welche Regeln Sie kennen sollten.
Aktualisiert im Oktober 2026Regeln geprüftOhne Fachchinesisch
Kurz gesagt
Eine wirksame Restaurant-Website zeigt zuerst Speisekarte, Öffnungszeiten, Adresse und einen Button zum Reservieren oder Anrufen, alles gut lesbar auf dem Smartphone. Die Speisekarte gehört als Text auf die Seite, nicht nur als Foto oder PDF, damit Google und alle Gäste sie lesen können. Wenn Sie online zum Abholen oder zur Lieferung verkaufen, müssen die Allergene vor der Bestellung verfügbar sein. Website und Google-Profil müssen genau dieselben Informationen zeigen.
Gut lesbar auf dem Smartphone, mit aktuellen Preisen.
Ruhetage und Betriebsferien inklusive.
Anruf-Button oder Online-Reservierung.
Gleicher Name, Adresse, Telefonnummer und Öffnungszeiten.
Stellen Sie diese Elemente oben auf die Startseite. Der Rest kann weiter unten warten.
Als Text, mit Preisen inkl. MwSt. Eine Speisekarte nur als Foto ist schwer lesbar und für Google unsichtbar.
Mittag, Abend, Ruhetage. Aktualisieren Sie sie vor jedem Urlaub.
Karte, öffentliche Verkehrsmittel, Parkplätze, Zugang für Menschen mit eingeschränkter Mobilität.
Anklickbarer Anruf-Button, Formular oder Reservierungsmodul, je nach Ihrer Organisation.
Ihre Gerichte, Ihr Gastraum, Ihr Team. Stockfotos verunsichern mehr, als sie überzeugen.
Wenn Sie das anbieten: eigene Karte, Abholzeiten, Liefergebiet, Allergene.
Eine Restaurant-Website bleibt eine Unternehmenswebsite: Es gelten die allgemeinen Regeln und dazu einige Regeln speziell für Lebensmittel.
| Thema | Was die Regel sagt | In der Praxis |
|---|---|---|
| Impressum | Name, Anschrift, Kontakt, Registereintrag | Eigene Seite, Link unten auf jeder Seite |
| Allergene, Onlineverkauf | Information verfügbar vor Abschluss des Kaufs | Die 14 Hauptallergene pro Gericht in der Online-Speisekarte |
| Allergene, vor Ort | Information für den Gast zugänglich, schriftlich oder mündlich mit schriftlicher Dokumentation | Speisekarte, Allergenkarte oder Ordner im Restaurant |
| Angabe „hausgemacht“ | Darf nicht irreführen | Nur für Gerichte, die wirklich im Haus zubereitet werden |
| Reservierungsformular | Datenschutzhinweise nach DSGVO zu den erhobenen Daten | Datenschutzerklärung |
| Nicht notwendige Cookies | Vorherige Einwilligung | Banner mit „Ablehnen“ so einfach wie „Akzeptieren“ |
Die 14 kennzeichnungspflichtigen Allergene legt die EU-Verordnung Nr. 1169/2011 fest. Beim Fernabsatz von Speisen müssen die Allergeninformationen vor dem Kauf verfügbar sein. Klären Sie die Regeln zur Preisangabe vor Ort mit Ihrer IHK.
Ein realistischer Beispielplan, wenn Fotos und Speisekarte fertig sind.
Wählen Sie das Modell, das zu Ihrem Geschäft passt. Der Preis steht vorher fest.
Eine einfache, professionelle One-Page-Website, um online präsent zu sein.
Für kleine Unternehmen, die schnell eine seriöse Website wollen.
Um Kunden in mehreren Sprachen zu erreichen.
Für eine Website, die Tag und Nacht für Sie arbeitet.
Alles, was Sie brauchen, um bei Google präsent zu sein, für Sie eingerichtet.
Optionen für alle Angebote
Website und Domainname laufen auf Ihren Namen. Website Einfach: Texte und Logo liefern Sie, Veröffentlichung optional. Richtpreise.
Während des Service hat niemand Zeit, ans Telefon zu gehen. Die Website kann übernehmen.
Der Gast wählt Uhrzeit und Personenzahl.
Alle Anfragen an einem Ort, nach Service sortiert.
Eine Bestätigung, dann eine Erinnerung am Vortag.
Für Gruppen und Fragen, ohne Anrufe mitten im Hochbetrieb.
Pflicht ist sie nicht, aber Gäste suchen Speisekarte, Öffnungszeiten und Adresse online, bevor sie kommen. Eine einfache Website und ein vollständiges Google-Profil reichen oft aus.
Vorgeschrieben ist das nicht, aber genau das sehen sich Gäste am häufigsten an. Stellen Sie sie als Text online, mit aktuellen Preisen.
Ja, wenn Sie Gerichte online zum Abholen oder zur Lieferung verkaufen: Die Information muss vor dem Kauf verfügbar sein. Vor Ort muss sie ebenfalls verfügbar sein, in Deutschland schriftlich oder mündlich auf Grundlage einer schriftlichen Dokumentation.
Eine einfache Seite mit Speisekarte und Reservierung kann weniger als 100 € kosten, eine Website mit mehreren Seiten liegt oft zwischen 500 € und 3.000 €. Online-Bestellung erhöht das Budget.
Ein vollständiges Google-Profil, echte Fotos, echte Bewertungen, auf die Sie antworten, und ein auf dem Smartphone gut sichtbarer Reservierungs-Button.
Der QR-Code ist praktisch, aber die Speisekarte muss allen Gästen zugänglich bleiben, auch denen ohne Smartphone. Halten Sie eine gedruckte Karte bereit.
Quellen: Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, Art. 9, 14, 44 und Anhang II · Hinweise der IHK zur Allergenkennzeichnung in der Gastronomie (ihk.de) · Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken (irreführende Angaben) · Richtlinie 2002/58/EG, Art. 5 Abs. 3 (Cookies) · § 5 DDG (Impressum).
Allgemeine Information, Stand Oktober 2026. Sie ersetzt nicht die Beratung durch eine Fachperson.
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