Betroffen
Online-Verkauf an Privatkunden, außer Kleinstunternehmen.
Websites · Ausgabe 2026
Seit dem 28. Juni 2025 müssen viele Online-Shops für Menschen mit Behinderungen nutzbar sein. Nicht alle. Hier erfahren Sie, wer betroffen ist und was zu tun ist.
Aktualisiert im Oktober 2026Regeln geprüftOhne Fachchinesisch
Kurz gesagt
Seit dem 28. Juni 2025 müssen Unternehmen, die online an Verbraucher verkaufen, sowie bestimmte Bank-, Verkehrs-, Telefon- oder Videodienste eine barrierefreie Website anbieten. Kleinstunternehmen, die diese Dienstleistungen erbringen, sind davon befreit: weniger als 10 Personen und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Eine einfache Firmenwebsite eines kleinen Unternehmens ist grundsätzlich nicht erfasst. Die technische Grundlage orientiert sich an den WCAG 2.1, Stufe AA.
Online-Verkauf an Privatkunden, außer Kleinstunternehmen.
Weniger als 10 Personen und höchstens 2 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme.
EN 301 549, abgestimmt auf die WCAG 2.1, Stufe AA.
Die zuständigen Behörden für Dienstleistungen.
Für ein Kleinstunternehmen müssen beide Bedingungen erfüllt sein: die Zahl der Beschäftigten und ein finanzielles Kriterium nach Wahl.
| Ihr Fall | Pflicht | Warum |
|---|---|---|
| Firmenwebsite, 3 Beschäftigte | Grundsätzlich nein | Kein Online-Verkauf |
| Onlineshop, 4 Beschäftigte, 600.000 € Umsatz | Nein | Befreites Kleinstunternehmen |
| Onlineshop, 15 Beschäftigte | Ja | 10 Personen oder mehr |
| Kostenpflichtige Online-Buchung, 12 Beschäftigte | Wahrscheinlich ja | Vertrag wird online geschlossen |
| Großunternehmen mit sehr hohem Umsatz | Ja | Je nach Land zusätzliche Regeln möglich |
Grenzfälle wie Online-Buchung oder Online-Zahlung sollten Sie juristisch prüfen lassen. Ob für bestehende Websites Übergangsfristen gelten, klären Sie ebenfalls mit einem Juristen.
Auch wenn Sie befreit sind: Eine barrierefreie Website ist für alle angenehmer.
Hellgrauer Text auf weißem Grund stört viele Leser.
Ein Alternativtext für jedes relevante Bild.
Menüs, Formulare und Schaltflächen ohne Maus nutzbar.
Jedes Feld hat eine Beschriftung, Fehler werden erklärt.
Für betroffene Unternehmen.
Wählen Sie das Modell, das zu Ihrem Geschäft passt. Der Preis steht vorher fest.
Eine einfache, professionelle One-Page-Website, um online präsent zu sein.
Für kleine Unternehmen, die schnell eine seriöse Website wollen.
Um Kunden in mehreren Sprachen zu erreichen.
Für eine Website, die Tag und Nacht für Sie arbeitet.
Alles, was Sie brauchen, um bei Google präsent zu sein, für Sie eingerichtet.
Optionen für alle Angebote
Website und Domainname laufen auf Ihren Namen. Website Einfach: Texte und Logo liefern Sie, Veröffentlichung optional. Richtpreise.
Unsere Firmenwebsites bauen wir mit guten Kontrasten, beschriebenen Bildern, Tastaturbedienung und klaren Formularen. Wenn Sie zur Barrierefreiheit verpflichtet sind, ist trotzdem ein vollständiger Audit nötig.
Klare Beschriftungen, erklärte Fehler.
Jedes Formular landet in einer Tabelle.
Ein weiterer Weg, Sie zu erreichen.
Ein einfacher Ablauf, auch per Tastatur.
Ja, seit dem 28. Juni 2025 für den Online-Verkauf an Verbraucher und bestimmte Dienstleistungen, außer für Kleinstunternehmen.
Nein, wenn es weniger als 10 Personen beschäftigt und sein Jahresumsatz oder seine Jahresbilanzsumme höchstens 2 Mio. € beträgt.
Es drohen Anordnungen der zuständigen Behörden und Bußgelder. Die Höhe hängt vom Gesetz und vom Einzelfall ab: Lassen Sie sich beraten.
Die europäische Norm EN 301 549, abgestimmt auf die WCAG 2.1, Stufe AA. Sie wird häufig als technische Grundlage für die Prüfung herangezogen.
Grundsätzlich nicht für ein kleines privates Unternehmen, das nicht online verkauft. Es ist aber eine gute Praxis.
Quellen: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), § 2 Nr. 17 und § 3 (gesetze-im-internet.de) · europäische Norm EN 301 549 · WCAG 2.1.
Allgemeine Information, Stand Oktober 2026. Sie ersetzt keine fachliche Beratung.
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